Wussten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren? Diese gravierende Veränderung im Heizungsgesetz, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), zeigt den drastischen Wandel in der Energiepolitik Deutschlands.
Mit diesen Neuregelungen zielt das Heizungsgesetz darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Es deckt nahezu alle Aspekte des Baus, der Sanierung und des Betriebs von Heizungsanlagen ab. Eigentümern und Mietern stehen diverse staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um den Übergang zu nachhaltigen Heizsystemen zu erleichtern. Diese Maßnahmen sind nicht nur entscheidend für den Klimaschutz, sondern tragen auch zur langfristigen Energieunabhängigkeit bei.
Was ist das Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz, formell bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), umfasst umfassende Vorschriften für den Betrieb und die Installation von Heizsystemen in Deutschland. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Heizkosten zu sparen und gleichzeitig durch energetische Sanierung den Wärmeschutz zu verbessern. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Bestimmungen, die insbesondere in Neubauten die Verwendung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien vorschreiben.
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In Bestandsgebäuden, also älteren bestehende Bauten, sollen gemäß den kommunalen Wärmeplänen erneuerbare Energien vermehrt eingesetzt werden. Diese Pläne setzen Fristen: Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, während kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Eine dringende neue Austauschpflicht für bestehende Öl- und Gasheizungen gibt es jedoch nicht, es sei denn, die Heizungen sind über 30 Jahre alt oder es kommt zu einem Totalausfall.
Heizungen, die nach dem 19. April 2023 mit einem Liefer- und Leistungsvertrag ausgestattet wurden, können noch bis zum 18. Oktober 2024 ohne neue Anforderungen installiert werden. Besucher können sich auch auf staatliche Förderungen verlassen, welche zwischen 30 und 70 Prozent der Investitionskosten decken, wobei die Antragstellung bis Ende August 2024 über das KfW-Portal erfolgen kann.
Wichtige Änderungen im Heizungsgesetz ab 2024
Ab dem Jahr 2024 gelten wesentliche Änderungen im Heizungsgesetz, die sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betreffen. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen, die Heizungsanlage zu modernisieren und den Umweltschutz zu fördern.
Vorgaben für Neubauten
In Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen in Neubauten installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Neuerung soll die Energieeffizienz erheblich steigern und den Umweltschutz stärken.
- Wärmepumpen
- Nah- oder Fernwärme
- Solarthermie
- Biomasseheizungen
- Hybridheizungen
Fristen für Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude gibt es definierte Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängen. Großstädte müssen bis Mitte 2026 und kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 entsprechende Pläne vorlegen. Bestehende Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind und über eine veraltete Technik wie Konstanttemperaturkessel verfügen, müssen ausgetauscht werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Kriterium | Frist |
---|---|
Wärmeplanung in Großstädten | Mitte 2026 |
Wärmeplanung in kleineren Gemeinden | Mitte 2028 |
Heizungstausch für alte Kessel | Ab 2024 |
Übergangsfristen für fossile Heizungsanlagen | 5 Jahre |
Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen hingegen bis 2045 weiter betrieben werden. In Notfällen, beispielsweise bei einem Heizungsausfall, gibt es spezifische Übergangsfristen und Regelungen, die sicherstellen, dass auch in solchen Fällen die neuen Energieeffizienz-Vorgaben berücksichtigt werden.
Mit diesen Maßnahmen soll langfristig Energie gespart, die Heizungsanlage modernisiert und der Umweltschutz gewährleistet werden.
Erlaubte Heizungsarten laut Heizungsgesetz
Ab 2024 werden reine Öl- oder Gasheizungen nicht mehr gestattet sein. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Energieeffizienz und dem Umweltschutz. Laut den neuen Regelungen müssen neu installierte Heizungen mindestens zu 65 Prozent regenerative Heizsysteme nutzen. Dies betrifft vor allem Neubauten und größere Heizungstausch-Projekte.
Eine der Hauptinnovationen des Heizungsgesetzes ab 2024 ist die Technologieoffenheit der erlaubten Systeme. Hierzu zählen elektrische Wärmepumpen, Solarthermie-Heizungen und Biomasseanlagen. Zusätzlich können Gas- oder Ölheizungen weiterhin installiert werden, sofern diese leicht auf Wasserstoff umgerüstet werden können und dies in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist. Solche Maßnahmen sichern die Nachhaltigkeit und Klimaeffizienz der Heizungsanlagen.
Wer plant, vor dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einzubauen, sollte beachten, dass diese bis 2029 anteilig 15 Prozent klimaneutrales Gas benötigen werden. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen bei der Wärmeplanung zügig handeln und ihre Heizsysteme bis zum 30. Juni 2026 auf klimafreundliche Heizungen umstellen, während kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.
Aufgrund der Forderung nach Nachhaltigkeit sind Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, oft auszutauschen. Neuanlagen in Neubaugebieten müssen ab 2024 vollständig den Anforderungen entsprechen und mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gas- und Ölheizungen gibt es jedoch Übergangsfristen, sodass diese unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden dürfen.
Um den Heizungstausch attraktiv zu machen, stehen umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Kosten und zusätzliche Boni für Wärmepumpen sollen diese Umstellung fördern und Haushalten helfen, die höheren Anschaffungs- und Installationskosten für klimafreundliche Systeme zu bewältigen.
Fördermöglichkeiten und staatliche Unterstützung
Das Heizungsgesetz bietet zahlreiche staatliche Förderung für diejenigen, die ihre Heizung modernisieren und dabei Energieeffizienz steigern möchten. Ein zentrales Element dieser Unterstützung ist die Grundförderung, die Wohnungseigentümern und Hausbesitzern erhebliche finanzielle Anreize bietet.
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Grundförderung
Die Grundförderung umfasst 30% der Investitionskosten für den Ersatz alter Heizsysteme durch erneuerbare Energietechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Diese Maßnahme unterstützt direkt die Energieeffizienz und trägt dazu bei, den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen attraktiver zu gestalten.
Zusätzliche Boni
Neben der Grundförderung gibt es verschiedene Boni, die den finanziellen Anreiz weiter steigern können:
- Effizienzbonus: 5% extra Förderung für Wärmepumpen, die bestimmte Effizienzkriterien erfüllen.
- Einkommensbonus: Zusätzlich 30% für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahresnettoeinkommen von maximal 40.000€.
- Geschwindigkeitsbonus: Ein anfangs 20% Bonus, der für schnelle Umrüstungen gewährt wird.
Förderkomponente | Prozentsatz | Bedingung |
---|---|---|
Basisförderung | 30% | Erneuerbare Energietechnologien |
Effizienzbonus | 5% | Wärmepumpen, die Effizienzkriterien erfüllen |
Geschwindigkeitsbonus | 20% | Schnelle Umrüstung |
Einkommensbonus | 30% | Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000€ |
Bis zu 70% Förderung ermöglicht es Eigentümern, ihre alten Gas- und Ölheizungen durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen. Insgesamt wurden bereits rund 93.000 Förderzusagen erteilt. Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet einen Anstieg dieser Zahlen durch die Erweiterung der Förderung auf weitere Zielgruppen.
Kommunale Wärmeplanung und ihre Bedeutung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Element des Heizungsgesetzes, das Städte und Gemeinden verpflichtet, klimafreundliche Heizungen und nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte zu entwickeln. Diese Planung stellt sicher, dass Großstädte mit mehr als 100,000 Einwohnern bis Juni 2026, und kleinere Städte und Gemeinden bis Juni 2028 ihre Wärmepläne fertigstellen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau von Wärme- und klimaneutralen Gasnetzen sowie der Optimierung lokaler Energieversorgungsstrukturen.
Die Wärmewende ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung, um die Gesamtemissionen in Deutschland bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Bereits im Jahr 2021 waren 70 Prozent der neu eingebauten Heizungen Gasheizungen, was die dringende Notwendigkeit zeigt, auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen.
Großstädte müssen bis 2030 mindestens zu 30 Prozent, und bis 2040 zu 80 Prozent, erneuerbare Energie für bestehende Wärmenetze verwenden. Ab 2045 strebt Deutschland die vollständige Klimaneutralität an. Der Einbau von wasserstofffähigen Erdgasheizungen wird durch das „Leitplanken“-Papier geregelt, um eine sichere und umweltfreundliche Nutzung zu gewährleisten.
Hier erfahren Sie mehr überdie Pläne zu kommunaler.
Um die Wärmewende zu unterstützen, hat die Bundesregierung 500 Millionen Euro bereitgestellt, um Gemeinden bei der Planung hin zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Wärmeversorgung zu unterstützen. Im Jahr 2021 waren Gebäude für knapp 30 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Der Gebäudesektor muss innerhalb von acht Jahren (2022-2030) die Treibhausgasemissionen nahezu halbieren.
Jahr | Verpflichtung |
---|---|
2024 | Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien |
2026 | Großstädte müssen ihre Wärmepläne abgeschlossen haben |
2028 | Kleinere Städte und Gemeinden müssen ihre Wärmepläne abgeschlossen haben |
2040 | Bestehende Wärmenetze müssen mindestens zu 80 Prozent klimaneutral sein |
2045 | Komplette Klimaneutralität für Heizsysteme in Deutschland |
Kommunale Wärmeplanung ist unverzichtbar, um die Wärmewende zu beschleunigen und damit die umfassenden Klimaziele zu erreichen. Die nationale Verpflichtung strebt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 an, und eine planvolle Umstellung auf klimafreundliche Heizungen ist dabei ein entscheidender Faktor.
Regelungen für Bestandsheizungen
Das neue Heizungsgesetz bringt zahlreiche Regelungen für Bestandsheizungen mit sich. Hausbesitzer und Eigentümer müssen sich auf einige Änderungen einstellen, um weiterhin vorschriftsmäßig zu heizen. Diese neuen Bestimmungen sind entscheidend, um den Umweltschutz voranzutreiben und gleichzeitig die Bestandsheizungen effizient zu nutzen. Spezielle Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sichern gleichzeitig den Bestandsschutz bei älteren und bestehenden Heizsystemen.
Weiterbetrieb und Reparatur
Nach den Regelungen des Heizungsgesetzes dürfen bestehende Gas- und Ölheizungen weiterhin betrieben werden. Sollten diese Heizungen defekt sein, ist es möglich, die Heizung zu reparieren, um ihre Lebensdauer zu verlängern. Damit wird eine sofortige Umrüstung auf erneuerbare Energien nicht zwingend erforderlich, solange die kommunale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dies hilft, die finanzielle Belastung der Hauseigentümer zu reduzieren und sorgt gleichzeitig dafür, dass die jetzigen Systeme weiterhin genutzt werden können.
Übergangslösungen bei Ausfällen
Sollte eine bestehende Heizung irreparabel ausfallen, sehen die neuen Regelungen Übergangslösungen vor. Für den Austausch von Erdgas- oder Ölheizungen gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist. Während dieser Zeit können die Eigentümer alternative Heizsysteme planen und umsetzen, ohne sofort auf teure Umrüstungen angewiesen zu sein. Darüber hinaus können in Härtefällen Ausnahmen von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gewährt werden, wenn die Investitionen in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder Wert des Gebäudes stehen.
Aspekt | Regelung | Bemerkung |
---|---|---|
Weiterbetrieb | Erlaubt bis 2028 | Unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich |
Heizung reparieren | Erlaubt | Sicherstellung der Funktionsfähigkeit bestehender Systeme |
Übergangsfristen | Fünf Jahre | Für den Austausch von Gas- und Ölheizungen |
Härtefälle | Ausnahmen möglich | Begründung erforderlich |
Mit diesen Regelungen zielt das Heizungsgesetz auf eine ausgewogene Balance zwischen Umweltschutz, Bestandsheizungen und wirtschaftlicher Flexibilität ab. Eigentümer haben somit die Möglichkeit, ihre Heizsysteme schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen, ohne sofort immense Kosten aufbringen zu müssen.
Vermieter und Mieter: Was ändert sich?
Mit den neuen Regelungen des Heizungsgesetzes gibt es zahlreiche Änderungen, die sowohl Vermieter als auch Mieter betreffen. Besonders deutlich werden die Änderungen bei der Kostenverteilung und den Schutzmaßnahmen für Mieter.
Kostenumlage
Die Kosten für eine energetische Sanierung können von Vermietern nur unter bestimmten Umständen auf die Mieter umgelegt werden. Dabei dürfen die Kosten für Neuanschaffung nicht uneingeschränkt weitergegeben werden. So ist die Modernisierungsumlage auf zehn Prozent der aufgewendeten Kosten und maximal 50 Cent pro Quadratmeter Kaltmiete pro Jahr begrenzt. Förderungen dürfen dabei nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, kann die Miete um bis zu 0,50 Euro/m² innerhalb von sechs Jahren steigen. In einigen Fällen können zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen, wie die Installation einer Wärmepumpe mit hoher Effizienz, die Miete noch weiter erhöhen. Diese Maßnahmen müssen jedoch spezifische Effizienzkriterien erfüllen, um vollständig auf die Mieter umgelegt werden zu dürfen.
Weitere Details zu den verschiedenen Heizsystemen gibt es im Heizsystem Vergleich auf Bauherr.net.
Mieterschutz
Der Mieterschutz spielt eine entscheidende Rolle bei den Neuregelungen. Mieter können bei einer energetischen Sanierung, die eine wirtschaftliche Härte darstellt, Maßnahmen dulden, aber die Mieterhöhung ganz oder teilweise ausschließen. Diese Regelung schützt insbesondere Mieter in Großstädten, wo die energetischen Sanierungsmaßnahmen spätestens bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt werden müssen.
Ein wesentlicher Aspekt des Mieterschutzes ist, dass die Miete bei einer Indexmiete nicht umgelegt werden kann. Außerdem gibt es bei geförderten Heizungstauschen eine pauschale Kürzung von 15 Prozent der anfallenden Kosten. Das soll verhindern, dass Förderungen indirekt zu höheren Mieten führen.
Für Gebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die 65-Prozent-Anforderung beim Heizungstausch spätestens nach dem 30. Juni 2028. Damit sollen auch kleinere Gemeinden genügend Zeit haben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, ohne die Mieter signifikant zu belasten.
Energieeffizienz und Umweltschutz durch das Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz zielt darauf ab, den Einsatz effizienzsteigernder und umweltfreundlicher Heizungssysteme zu fördern und damit signifikante Reduktionen der CO2-Emissionen zu erzielen. Heizkessel der Klassen C und D verschwenden wertvolle Energie und sollten daher bald durch effizientere Alternativen ersetzt werden. Effiziente Systeme, wie Heizungen mit erneuerbaren Energien, erreichen Effizienzklassen von A+ bis A+++. Die hydraulische Feinabstimmung und einflussreiche Faktoren wie effiziente Heizungspumpen spielen eine entscheidende Rolle bei der Optimierung der Heizsysteme.
Bis zum Jahr 2045 strebt Deutschland Klimaneutralität an. Das Heizungsgesetz unterstützt dieses Ziel, indem es fördert, dass alle neuen Heizungen ab 2024 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bietet zahlreiche Anreize, um den Umstieg auf modernere und nachhaltige Technologien finanziell zu erleichtern. Laut Schätzungen wird der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe bis 2030 auf etwa 200-400 Euro pro Tonne ansteigen, was zusätzliche finanzielle Motivation für den Wechsel auf grüne Heizsysteme bietet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Umweltschutz ist der zunehmende Einsatz von solarer Wärme-Technologien. Solarthermie ermöglicht es, den Energiebedarf der Hauptheizung zu reduzieren und ist insbesondere für Heizungen, die Öl, Gas oder Holz verbrennen, ökologisch sinnvoll. Da etwa 35 Prozent der Energie in Deutschland für Heizungen genutzt wird und dies rund 25 Prozent der gesamten CO2-Emissionen verursacht, ist der Wandel zu klimafreundlichen Lösungen von großer Bedeutung.
Langfristig wird grüner und blauer Wasserstoff entscheidend sein, um fossile Brennstoffe in Heizungen vollständig zu ersetzen. Während Wasserstoff frühestens ab 2035 breit verfügbar sein wird, verfolgt das Heizungsgesetz bereits jetzt eine klare Linie zur Förderung nachhaltiger Technologien, um den Wärmeschutz zu verbessern und den Umweltschutz voranzutreiben.