Wo kommen Umrandungen, Umzäunungen, Geländer und Co beim Gebäudebau vor?
Bauen

Wo kommen Umrandungen, Umzäunungen, Geländer und Co beim Gebäudebau vor?

gelaender-hausbau

Geht es um den Bau von Gebäuden, werden unterschiedliche Umrandungen, Brüstungen, Geländer, Umzäunungen usw. benötigt. So dienen in Deutschland Geländer, Brüstungen sowie Umwehrungen in erster Linie als bauliche Schutzmaßnahme, um Unfällen sowie Abstürze zu vermeiden. Geländer sowie Brüstungen aller Art sind immer dann erforderlich, wenn begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 cm tiefer liegende Flächen angrenzen. Sie müssen Stand-, Verkehrssicherheit sowie Gebrauchstauglichkeit gewährleisten. Gesonderte Anforderungen müssen dann noch erfüllt werden, wenn es um dem Schutz vor „Überklettern“ durch Kleinkinder geht. Umzäunungen dienen meist als  klare Abgrenzung und häufig auch der Sicherheit.

Zu den Geländern:

Bei Geländern handelt es sich um wesentliche Sicherheitselemente in der Architektur sowie im Bauwesen. Sie findet man sie entlang von Treppen, Brüstungen, Balkonen, Terrassen als auch weiteren erhöhten Flächen. Die Hauptfunktion eines Geländers besteht darin, Stürze zu verhindern sowie Personen, welche sich in solchen Bereichen aufhalten, Sicherheit sowie Halt zu bieten. Typischerweise bestehen Geländer aus einem Handlauf, Pfosten sowie Füllungen. Alles zusammen wird zu einer schützenden Einheit. Geländer müssen gewissen baurechtlichen Vorgaben als auch Normen entsprechen. Diese legen die Mindesthöhen sowie die maximale Durchlassbreite zwischen  Geländer-Elementen fest. Abhängig vom Land und der Region können diese Vorschriften variieren, aber das grundsätzliche Ziel bleibt gleich, es sollen Unfälle verhindert sowie die Sicherheit gewährleistet werden.

Zu der Schutzfunktion dienen Geländer auch der architektonischen Gestaltung. Architekten und Designer haben mit ihnen die Möglichkeit, sie kreativ so einzusetzen, dass Geländer funktional und optisch ansprechend sind. Moderne Materialien sowie Technologien bieten dabei neue Möglichkeiten für tolle Designkonzepte. Die Auswahl des geeigneten Materials spielt dann ebenso bei den Rohrstücken und Rohrbögen im Geländerbau eine wichtige Rolle. Sie sind bedeutende Komponenten, welche eine hohe Präzision sowie Qualität erfordern, denn Rohrbögen gewährleisten die Stabilität und Sicherheit im Geländerbau und tragen maßgeblich zur Gesamtästhetik bei.

Siehe auch  Gesamtkosten für den Hausbau

Zusammengefasst lässt sich über Geländer sagen, dass sie ein unverzichtbares Sicherheitselement sowie ein Gestaltungselement im Baubereich sind. Außerdem können sie die Optik und den Charakter eines Gebäudes stark beeinflussen.

Zu Umrandungen:

Ist von einer Umrandung die Rede, ist damit eine Einfassung, ein begrenzender Rand oder auch eine Abgrenzung um eine Fläche, ein Objekt oder einen Bereich gemeint. Umrandungen können aus unterschiedlichen Materialien, wie zum Beispiel Holz, Metall – so auch aus Aluminium -, Stein oder Kunststoff bestehen. Sie dienen dazu, eine optische Trennung oder deutliche Abgrenzung zu schaffen. Eine Umrandung wird häufig in Gärten, bei Beeten, an Wegen, an Terrassen oder bei der weiteren Landschaftsgestaltung genutzt.

mauerabdeckung

Eine Umrandung ist eher ein allgemeiner Begriff für eine Begrenzung oder Einfassung, meist im Gegensatz zu einer Umzäunung. Die Umrandung muss nicht unbedingt stabil oder hoch sein und sie dient oft nur zur Orientierung oder optischen Abgrenzung, wie zum Beispiel Randsteine um Beete, eine Linie auf dem Boden oder eine niedrige Steinbegrenzung. Dagegen ist eine Umzäunung in der Regel eine konkrete, meist stabile Einfriedung mit einem Zaun. Eine Umzäunung hat in der Regel eine klare Schutz- und/oder Absperrfunktion, wie für Gärten, Grundstücke oder Tiergehege. Die Umrandung markiert „nur“ eine Grenze und die Umzäunung kann aktiv absperren sowie schützen.

Zu Umzäunungen / Einfriedungen:

Geht es um Umzäunungen / Einfriedungen, handelt es sich dabei um beispielsweise Mauern, Zäune oder Hecken. Und steht eine Einfriedung genau auf einer Grundstücksgrenze, handelt es sich um eine Grenzanlage. Als Grundstücksbesitzer ist man in der Regel nicht dazu verpflichtet, für eine Grenzanlage zu sorgen. Allgemein sagt man, dass die rechtlichen Regelungen bezüglich Umzäunungen / Einfriedungen relativ übersichtlich sowie unkompliziert sind, wenn man diese mit einigen anderen baulichen Anlagen vergleicht. Bei einer Einfriedung soll die Anlage ein Grundstück nach außen abgrenzen, um dieses vor unbefugtem Betreten (fremde Personen oder Tiere), vor Einblicke von außen oder auch vor Witterungseinflüssen (Wind) zu schützen. Unterschieden wird wegen der physischen Beschaffenheit zwischen „toten“ sowie „lebenden“ Einfriedungen. Eine „tote“ Einfriedung ist beispielsweise eine Gartenmauer oder ein Zaun. Bei einer „lebenden“ Einfriedungen kann es sich zum Beispiel um eine Hecke oder einer Baumreihe handeln.

Siehe auch  Flexibilität während der Bauphase bei Änderungen

Wird eine Umzäunung genau auf einer Grundstücksgrenze errichtet, gibt es für diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genaue Regeln. Für alle anderen Arten der Einfriedung (Zaun, Hecke, Mauer) ist zum öffentlichen Baurecht des jeweiligen Bundeslandes meist noch das private Baurecht zu beachten. Üblicherweise wird den Regeln des öffentlichen Baurechts der Vorrang eingeräumt (u.a. Gestaltung zur Höhe von Einfriedungen) und nachrangig gilt dann aber immer auch das private Nachbarrecht (betrifft z. B. die Befugnis zur Betretung und die Art der Einfriedung). Eine Baugenehmigung muss nur dann beantragt werden, wenn man eine Mauer oder einen Zaun als Grenzanlage plant, welche eine bestimmte Höhe (meist 1,80 Meter) überschreitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert